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Satzung

Hier findet ihr die aktuelle Version unserer Satzung.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Die Vereinigung führt den Namen Liberale Hochschulgruppe Regensburg (im Folgenden: LHG Regensburg).
  2. Sie hat ihren Sitz in Regensburg.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zielsetzung

  1. In der LHG Regensburg arbeiten liberale und unabhängige Studierende aller Altersklassen und Fachrichtungen der Universität Regensburg (im Folgenden: UR) und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (im Folgenden: OTH), die sich mit den Grundwerten des politischen Liberalismus identifizieren, zusammen.
  2. Die LHG Regensburg vertritt primär die Interessen der Studierenden der UR und OTH und engagiert sich für deren politische, wirtschaftliche und soziale Belange.

§ 3 Zweck

  1. Zwecke der LHG Regensburg sind:
    1. Der Austausch mit Studierenden und der Öffentlichkeit über aktuelle, die Studierendenschaft bzw. Hochschulen betreffende Themen und Probleme,
    2. Die Erarbeitung von Hochschul- und Studienreformvorschlägen,
    3. Das Eintreten für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierendenschaft.
  2. Die LHG Regensburg verfolgt ihre Ziele durch:
    1. Die Vertretung der Studierenden in den hochschulpolitischen Gremien der UR und OTH,
    2. Die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, Verbänden, Institutionen und Einrichtungen, insbesondere solchen, die gleiche oder eine ähnliche Ziele verfolgen,
    3. Die Vernetzung mit der Politik, um liberale Ideen und Forderungen aus den Hochschulen in die Gesellschaft zu tragen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der LHG Regensburg kann jeder an der UR oder OTH immatrikulierter Studierende, Promotionsstudierende und Doktorand werden, der nicht Mitglied einer konkurrierenden Vereinigung ist. Über das Beitrittsgesuch stimmt der Vorstand nach Eingang eines schriftlich vorliegenden Mitgliedsantrag mit einfacher Mehrheit ab.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende der Immatrikulation, durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Vereinigung.
  3. Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie vorsätzlich das Ansehen der LHG Regensburg, der Liberale Hochschulgruppen Bayern e. V., des Bundesverbandes der Liberalen Hochschulgruppen oder eines bzw. mehrerer seiner Mitglieder schädigen. Ein Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Einspruch beim Bundesschiedsgericht eingelegt werden.
  4. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben.

§ 4 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der LHG Regensburg. Sie legt die Richtlinien der Vereinigung fest.
  2. Insbesondere hat die Mitgliederversammlung folgende Zuständigkeiten:
    1. Die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
    2. Die Wahl der Kassenprüfer,
    3. Die Kenntnisnahme der Rechenschaftsberichte,
    4. Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
    5. Die Beratung programmatischer bzw. satzungsändernder Anträge.
  3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Sie wird vom Vorstand unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und mindestnes fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
  5. Für die ordnungsgemäße Einladung genügt der fristgerechte Versand der Einladungen an die Mitglieder per WhatsApp oder E-Mail.
  6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, so die Satzung es nicht anders regelt.

§ 5 Vorstand

  1. Der Vorstand der LHG Regensburg besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und seinen Beisitzern. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister und mindestens einer bzw. einem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand kann auf Antrag der bzw. des Vorsitzenden durch bis zu vier Beisitzer/innen ergänzt werden, denen bei ihrer Wahl ein Aufgabengebiet zuzuweisen ist.
  2. Der Vorstand kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit Personen zur dauerhaften Unterstützung beiordnen (Kooptierung). Die Beigeordneten nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen der LHG Regensburg teil.
  3. Kandidierende für die Wahlen zum Vorstand müssen Mitglied der LHG Regensburg sein und den Studierendenstatus besitzen.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in getrennten
  5. Wahlgängen geheim gewählt. Eine offene Wahl kann auf Antrag mit 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
  6. In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los aus der Hand des Tagungspräsidenten.
  7. Die Amtszeit des Vorstands beträgt ein Jahr. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes endet spätestens dreizehn Monate nach der Wahl, durch Abwahl oder turnusgemäße Wahlen. Der Rücktritt und die Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist möglich.
  8. Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Geschäfte kommissarisch bis zur Neuwahl des Vorstandes fort.
  9. Die Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder kann auf einer Mitgliederversammlung durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfolgen. Anträge auf Abberufung müssen spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugegangen sein.

§ 6 Arbeit des Vorstands

  1. Der Vorstand der LHG Regensburg führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und erledigt laufende politische und organisatorische Aufgaben.
  2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
  3. Jedes Mitglied des Vorstandes legt der Mitgliederversammlung am Ende seiner Amtszeit einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor. Zum Bericht der/des Schatzmeisters tritt der Bericht der Kassenprüfer hinzu.

§ 7 Finanzen

  1. Die Mittel zur Erfüllung der Zwecke der LHG Regensburg werden durch Spenden sowie durch sonstige Einnahmen aufgebracht.
  2. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Mitgliedsbeiträge erhoben werden.
  3. Gesetzlicher Vertreter ist die/der Vorsitzende.
  4. Die Mitgliederversammlung kann, analog zu den Vorstandswahlen, zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied der LHG Regensburg sein müssen, aber entweder Mitglied einer Ortsgruppe der Liberalen Hochschulgruppen Bayerns sind oder den einem Kreisverband der Jungen Liberalen Bayern angehören, wählen. Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
  5. Die Kassenprüfer führen im Vorfeld der Vorstandswahlen eine Kassenprüfung durch und legen der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Prüfbericht vor.

§ 8 Satzungsänderungen

  1. Änderungen an der Satzung können von der Mitgliederversammlung mit 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  2. Satzungsändernde Anträge müssen dem Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zugesendet werden.

§ 9 Auflösung

  1. Die Auflösung der Vereinigung erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit 3/4 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Im Falle einer Auflösung der Vereinigung fließt das Vermögen der LHG Regensburg dem Liberale Hochschulgruppen Bayern e. V. zu.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Beschluss vom 6. Mai 2022 in Kraft und ersetzt alle zuvor gültigen Satzungen der LHG Regensburg.