Passau macht den ersten Schritt: Zum heutigen Freitag, den 13. Mai, hat die Universität Passau ihr Hygienekonzept aktualisiert – die Plicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Universitätsangehörige und Besucher entfällt, anstelle dieser tritt die Empfehlung, in den Innen- und Begegnungsflächen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, wie es auch an bayerischen Schulen der Fall ist.

Für uns ist klar: Die Universität Regensburg muss nachziehen. Am freiwilligen Tragen einer Maske am Campus ist nichts auszusetzen, aber es sollte jeder und jede eigenverantwortlich entscheiden dürfen, wann und wo er oder sie eine Maske verwendet. Die Universität hat, unserer Ansicht nach, keine Befugnis, weiterhin an die Maskenpflicht festzuhalte: Die Berufung auf das Hausrecht, um eine solche aufrecht zu erhalten, lehnen wir ab. Wir fordern die Universitätsleitung dazu auf, die Maskenpflicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen – eine Forderung, die wir auch in den studentischen Konvent tragen werden.