Gemäß §5 Art. 1 Abs. 1 der seit dem 24. November gültigen Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) ist der Zutritt zu Hochschulen nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind, gestattet. Gleiches gilt für (Hochschul-)Bibliotheken in Bayern – auch hier gilt 2G.

Anders als eine Lehrveranstaltung, die unter den erforderlichen technischen Voraussetzungen hybrid angeboten werden kann, lässt sich ein Lesesaal sowie die dort vorhandene Literatur nicht einfach so ins Digitale übertragen: Die Suche am Regal, die Verwendung der Scanner, die Nutzung eines Lesesaals als Lernort – von all diesen Möglichkeiten werden Studierende, die (noch) keinen vollen Impfschutz haben, kategorisch ausgeschlossen. Wir finden: Ein absolutes No-Go!

Für uns ist klar, dass der Zugang zu Hochschulbibliotheken auch unter Vorlage eines max. 24 Stunden alten Schnelltests bzw. max. 48 Stunden alten PCR-Tests möglich sein muss. Aufgrund der geltenden Maskenpflicht und Abstandregeln ist nicht mit einer erhöhten Infektionsgefahr zu rechnen. In diesem Kontext ist es bedauerlich, dass unser Antrag, der 3G anstatt 2G für den Besuch der Lesesäle der Universität Regensburg gefordert hat, in der Sondersitzung des Studentischen Konvents am Montag abgelehnt wurde.